Wir setzen uns auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für die Rechte
der Kinder zur Förderung in der Kindertagespflege zu eigenverantwortlicen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten ein.
Das Wohl des Kindes und die Anerkennung der Kindetagespflege gleichrangig
mit anderen Formen der Kinderbetreuung stehen im Mittelpunkt.
Wir setzen uns für positive Lebensbedingungen der Kinder und ihrer Familien
ein und tragen zum Erhalt und zur Schaffung einer kinder- und
familienfreundlichen Umwelt bei.
» Beratung der Erziehungsberechtigten, deren Kinder in Kindertagespflege
betreut werden
» Gruppen- und Einzelberatung der Tagespflegepersonen
» Vermittlung von Tagespflegestellen
» Sicherung der Qualität in der Kindertagespflege durch fachliche und
kooperierende Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Jugendämtern,
Kindertageseinrichtungen, Bildungsträgern und anderen Partnern
der Region.
» praktische Umsetzung der gesetzlichen Gleichrangigkeit von der Kinderbetreuung
in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
» Auf- und Ausbau einer qualifizierenden Fachberatung und Vermittlung
» Öffentlichkeitsarbeit